Aufgrund der Corona-Pandemie sind aktuell einige Regeln und Maßnahmen bei der Beherbergung von Gästen zu beachten. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Bestimmungen und Regeln für unsere Ferienwohnungen in Oberammergau geben.
Hier die wichtigsten Regeln und Hinweise für Ihren Urlaub in Oberammergau – Beherbergung Bayern Corona.
Aktuell gilt in Bayern gilt die 2G-Regel, der Zugang zu unseren Ferienwohnungen erfolgt aktuell nur mit 2G (geimpft oder genesen) Ihre Anreise ist aktuell nur mit Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Personen, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass eine Impfung für sie nicht möglich ist. Diese Personen benötigen zusätzlich zum ärztlichen Attest einen aktuellen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Ausnahme: Bei zwingend erforderlichen, unaufschiebbaren nichttouristischen Aufenthalten gilt 3G plus (geimpft, genesen oder PCR-getestet).
Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sowie bis zum Ende des Jahres 2021 ungeimpfte 12- bis 17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden).
Sie brauchen einen Test für Ihren Aufenthalt in Oberammergau? Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf mindestens einen kostenlosen COVID-19-Antigen-Schnelltest pro Woche! Hier können Sie sich in Oberammergau testen lassen:
Wichtig für alle Corona-Test-Stationen: Testung nur mit Termin
Sollten Sie bei Ihrem Aufenthalt in unseren Ferienwohnungen in Oberammergau einen PCR-Test benötigen, müssen Sie das Corona-Testzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen aufsuchen, dieses befindet sich auf dem Parkplatz am Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen, Klammstraße 47.
Das Testzentrum bietet von Montag bis Sonntag von 17.00 bis 20.00 Uhr PCR-Test und Antigen-Schnelltests an. Das Ergebnis des PCR-Testes liegt nach ca. 24-48 Stunden vor.
Achtung, für die PCR-Testung oder Antigen-Schnelltestung im Corona-Testzentrum in GAP ist ein Termin nötig!
Tagesaktuellen Corona-Zahlen, weitere offizielle Informationen zur Beherbergung Bayern, Regelungen und die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Garmisch-Partenkirchen finden Sie unter: https://www.lra-gap.de/de/coronavirus.html
Außerdem informiert der BRK Kreisverband Garmisch-Partenkirchen auf der Website (www.coronagap.de) über die aktuelle Situation im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Abstand halten, auf Hygiene achten, Kontakte reduzieren und Maske tragen!
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